Schienenbau

Nach ärztlicher Verordnung kann nach Bedarf eine ergotherapeutische Schiene aus thermoplastischem Material angefertigt werden.

Diese dienen dann je nach Einschränkung/Problematik stabilisierend, korrigierend oder dehnend.

Eingesetzt werden diese sowohl im orthopädischen Bereich, neurologischen Bereich und beispielsweise nach Brandverletzungen.

  • Statische Schienen/ Lagerungsschienen bei z.B. Arthrose, CRPS, Karpaltunnelsyndrom, rheumatoide Arthritis, Morbus Dupuytren…
  • Schienenanfertigung in Intrinsic-Plus-Stellung
  • Dynamische Schienen bei Adhäsionen, Kontrakturen, Schonhaltung oder Mobilisationsdefizit.
  • Übungsschienen
  • Funktionsersatzschienen z.B. nach Kleinert

Individuell angepasste Schienen können über die Krankenkasse abgerechnet werden, benötigt wird dazu eine ärztliche Verordnung (Muster 18) im Zusammenhang mit einer motorisch funktionellen oder sensomotorsich perzeptiven  Behandlung. Die Schienen sind zuzahlungsfrei und die Verordnung dieser Schienenbehandlung belastet nicht das Budget des Arztes.