Kassenpatienten

Die Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird von Ihrem Haus- oder Facharzt verordnet.

Sie kann in der Praxis in Einzel- ,Parallel- und Gruppenbehandlungen, sowie als Hausbesuch durchgeführt werden.
Dazu zählt der Hausbesuch beim immobil gewordenen Patienten aber auch die Therapie von Kindern in ihrem Kindergarten oder Schule, wenn es so verordnet ist.

Als nicht zuzahlungsbefreiter Kassenpatient ist eine private Zuzahlung von 10% des Rezeptwertes zu leisten sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro.